Wer kann das B-1 Visum für Geschaftsreisen beantragen?

Reisende die sich aus geschäftlichen Gründen länger als 90 Tage in den USA aufhalten bzw. öfter in den USA geschäftlich unterwegs sind, benötigen ein B-1 Visum. Es gehört zu der Kategorie der Nichteinwanderungsvisums, welches für Personen gedacht ist, die aus geschäftlichen (B-1 Business Visitor, Geschäftsvisum) oder touristischen Gründen (B-2 Tourist Visa, Touristenvisum) in die USA einreisen wollen. Das B-1 Visum kann mit einer Gültigkeit von 1 bis 10 Jahren ausgestellt werden.

Geschäftsreisende die nicht länger als 90 Tage am Stück bzw. auch mehrmals im Jahr einreisen, können das Visa Waiver Program (ESTA) nutzen. Wichtig hierbei ist, dass die gleichen Vorschriften gelten wie beim B-1 Visum. Wir empfehlen Ihnen daher sich bestens vorzubereiten. Reisende, deren Nationalität die Teilnahme am VWP ausschließt, benötigen immer ein Visum.

Wer kann das B-1 Visum beantragen?

Dieses Visum wird von Unternehmen und deren Mitarbeiter genutzt, welche sich beschränkt geschäftlich in den USA aufhalten. Darunter zählen Angehörige religiöser und wohltätiger Berufe, ausländische Vorstände von U.S. Unternehmen, persönliche/häusliche Angestellte von U.S. Staatsbürgern im Ausland, professionelle Sportler, Flugpersonal, Praktikanten der UNO etc.

Das B-1 Visum gilt zudem für Mitarbeiter und Monteure, die Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen, Anlagen warten und Garantieleistungen erbringen. Antragsteller müssen verschiedene Nachweise bei der Beantragung erbringen. Es sollte genau geprüft werden, ob das B-1 Visum in Frage kommt, da die Anforderungen der US-Behörden sehr streng sind. Unser B-1 Visumsservice steht allen Antragstellern außerhalb der USA offen.

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Wie wird das B-1 Visum beantragt?

Das B-1 Visum muss beim zuständigen US-Konsulat/ US-Botschaft beantragt werden. Unser Service unterstützt und führt Sie durch den Prozess. Wir helfen Ihnen dabei, alle Unterlagen vollständig und korrekt auszufüllen, nötige Nachweise und Bescheinigungen zusammenzustellen und bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf das Gespräch in der U.S. Botschaft vor. Anträge von mehreren Mitarbeitern eines Unternehmens sollten stets mit einem Experten besprochen werden.

Angebot für Unternehmen

Unternehmen haben die Möglichkeit, unseren Visumsservice für jeden Mitarbeiter einzeln zu buchen. Außerdem bieten wir Firmenschulungen zum Thema „Geschäftsreise USA“ und „Monteure in den USA“ an. Gern führen wir auch Schulungen nur für Ihr Unternehmen aus.

Ihr B-1 Visum wurde abgelehnt?

Ablehnungen kommen immer dann vor, wenn eingereichte Unterlagen unschlüssig sind oder Angaben enthalten, die weitere Fragen aufwerfen. Ob Ihr Antrag abgelehnt wurde, erfahren Sie bereits bei Ihrem Botschaftstermin. Wurde Ihr Antrag erstmalig abgelehnt, so sind Folgeanträge eine Herausforderung.

Häufig beginnen die Probleme nicht beim Botschaftsbesuch, sondern bei der Einreise (Secondary Inspection) am Flughafen oder an der Grenze (Port of Entry). Solche Einreiseversuche enden oftmals mit der Zurückweisung und einem Rückflug.

Besonderes Augenmerk gilt der Gruppe der Monteure und Servicetechniker. Die Reisenden sollten bestens auf ihren Botschaftsbesuch sowie auf die jeweiligen Einreisen und den Aufenthalt am Montageort vorbereitet werden. Bedenken Sie: Ein Monteur, der ohne Nachweise und Visum beim Auftraggeber in den USA tätig wird, kann für illegale Beschäftigung bzw. Schwarzarbeit belangt werden.

Häufig kommt es vor, dass Monteure, durch Zurückweisung bei der Einreise, gar nicht erst die Baustelle erreichen. Die ökonomische Konsequenz: Fristen und Projekte verzögern sich oder kommen gar nicht erst zustande.

Berücksichtigen Sie dabei auch die persönlichen, visa-rechtlichen Folgen für diesen Mitarbeiter.

Bitte nutzen Sie unseren B-1 Visumsservice, bevor Sie Ihren Botschaftstermin wahrnehmen, um Stolperfallen von Anfang an auszuräumen.

Was beinhaltet unser B-1 Visumsservice

  • Individuelle Überprüfung Ihres Falles
  • Entwicklung einer Antragsstrategie
  • Vorgefertigte Entwürfe
  • Zusammenstellung der Unterlagen
  • Kompetente Betreuung auch während des Auslandsaufenthalts in den USA
  • 60 min. persönliches Telefongespräch zur Vorbereitung auf den Botschaftsbesuch
  • Hilfe mit dem Formular DS-160
  • Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen, Expressverfahren gegen Aufpreis möglich
  • Hilfe und Beratung bei Ablehnung
  • Wenn nötig, Entwicklung einer Wieder-Antragstrategie

Jetzt B-1 Visum Service buchen

Bei Fragen zum B-1/B-2 Visum stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.